Sicher Zug fahren: Pflicht zum Tragen einer sogenannten OP-Maske
In all unseren Zügen besteht nach wie vor eine Maskenpflicht.
Allerdings ist seit dem 01.10.2022 eine sogenannte OP-Maske für die Fahrt im metronom ausreichend. Wir empfehlen jedoch weiterhin das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske mit der Schutzklasse FFP2 oder einer gleichwertigen Schutzklasse.
Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin für Personen ab 14 Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 13 Jahren (bis zum 14. Geburtstag) genügte bisher schon eine OP-Maske. Kleinkinder unter 6 Jahren sind auch weiterhin von der Maskenpflicht vollkommen ausgenommen. Hier hat sich also nichts geändert.
Auch die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr wurde schon vor einigen Monaten in ganz Norddeutschland aufgehoben. Das heißt: Als Fahrgast müssen Sie Ihren Status (geimpft, genesen, getestet) nicht nachweisen.
Bitte seid so gut und tragt eure OP-Maske auch wirklich über Mund und Nase. Auch das ist #respektvollreisen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zug sind auch künftig angehalten, mit entsprechenden Ansagen über die aktuell geltende Maskenpflicht zu informieren und bei Bedarf auch Fahrgäste persönlich aufzufordern, eine entsprechende Maske über Mund und Nase anzulegen.